Herzschrittmacher-Kontrollen und Nachsorge: Seit 01. 01. 2024 in unserer Ordination in 1040 Wien.
Bei Patienten, deren Herz zu langsam schlägt (Bradykardie z.B. bei AV-Block oder Sick-Sinus-Syndrom), ist in vielen Fällen die Implantation eines Herzschrittmachers sinnvoll und notwendig. Es handelt sich dabei um ein kleines Gerät, das in der Regel unterhalb des Schlüsselbeins im Bereich der Brust unter die Haut implantiert wird. Sonden (Elektroden) laufen von hieraus durch eine Vene direkt ins Herz. Herzschrittmacher helfen Millionen Menschen, wieder aktiv am Leben teilzunehmen. Ein Herzschrittmacher stellt üblicherweise keine Beeinträchtigung des täglichen Lebens dar.
Ganz im Gegenteil: Patient*innen mit Schrittmacher können nach kurzer Pause ihr Leben ganz normal führen und viele Aktivitäten des Alltages sind beschwerdefrei möglich. Normale Lebensweise, dazu gehört natürlich auch neben dem Beruf auch der Sport. Allerdings sollten hier Sportarten gemieden werden, bei denen man leicht stürzt oder Stöße in die Brust bekommen könnte. Das Gerät oder die Elektroden könnten dadurch beschädigt werden. Am besten ist hier ein Arztgespräch geeignet, um hier herauszufinden, welche Sportarten für Sie geeignet sind.
Aber wie oft soll oder muss der Schrittmacher kontrolliert werden und wo ?
Zur Nachsorge Ihres Herzschrittmachers:Kontrollen des Schrittmachers müssen nun nicht mehr in der Klinik stattfinden. Seit 01. 01. 2024 dürfen in unserer Ordination SCHRITTMACHER-Kontrollen angeboten und durchgeführt werden. Unseren Patient*Innen werden so auch langwierige Ambulanzbesuche erspart.
Schon vor der Entlassung aus dem Spital erfolgen die ersten präzisen Einstellungen des jeweiligen Gerätes. Nach etwa 6 Wochen folgt der erste Kontrolltermin.Danach sind weitere Kontrollen ein bis zwei Mal jährlich notwendig. Und dabei geht es nicht um die Leistung des Geräts, denn die Batterie eines Herzschrittmachers hält mittlerweile bis zu zehn Jahre und länger !
Bei SVS Patienten wird diese medizinische Leistung direkt mit der Krankenkasse verrechnet und Sie, als Patient, haben dadurch keinerlei bürokratischen Aufwand. Schrittmacher-Kontrollen für Versicherte anderer Sozialversicherungsträger können natürlich auch jederzeit bei uns – als Wahlarzt-PRIVAT – durchgeführt werden.
Bei unseren Servicekontrollen Ihres Herzschrittmachers lassen sich Störungen – Rhythmusstörungen oder technische Beeinträchtigungen – des Systems frühzeitig erkennen und rasch korrigieren. Darüber hinaus kann es im Verlauf durch veränderte Lebensumstände oder durch Veränderungen am Herzen notwendig werden, die ursprüngliche Programmierung des Herzschrittmachers zu verändern.
Wir werden Sie auch fragen, wie Sie im Alltag mit Ihrem Herzschrittmacher zurechtkommen. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, um über Ihre Erfahrungen zu sprechen.