Herzschrittmacher-Kontrollen seit 1. Jänner 2024 bei uns in der Ordination !

Aktuell seit 1. Jänner 2024:

Kontrollen des Schrittmachers müssen nun nicht mehr in der Klinik stattfinden. Seit 01. 01. 2024 dürfen in unserer Ordination SCHRITTMACHER-Kontrollen angeboten und durchgeführt werden !

Bei SVS Patienten wird diese medizinische Leistung direkt mit der Krankenkasse verrechnet und Sie, als Patient, haben dadurch keinerlei bürokratischen Aufwand. Schrittmacher-Kontrollen für Versicherte anderer Sozialversicherungsträger können natürlich auch jederzeit bei uns  – als Wahlarzt-PRIVAT – durchgeführt werden. Bei unseren Servicekontrollen Ihres Herzschrittmachers lassen sich Störungen – Rhythmusstörungen oder technische Beeinträchtigungen – des Systems frühzeitig erkennen und rasch korrigieren. Darüber hinaus kann es im Verlauf durch veränderte Lebensumstände oder durch Veränderungen am Herzen notwendig werden, die ursprüngliche Programmierung des Herzschrittmachers zu verändern.

Für Fragen und Terminvereinbarungen stehen wir telefonisch gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf !